- Die Welt -
Kartellamt, the German authority to control the market and goods prices, has condemmed the three German coffee roaster giants Tchibo, Melitta Kaffee and Alois Dallmayr to pay 160 million euro fine for price fixing since year 2000.
Die Kaffeeröster
Tchibo, Melitta und Dallmayr müssen wegen unerlaubter Preisabsprachen insgesamt 160 Mio. Euro Geldbußen zahlen. Nach gut einjährigen Ermittlungen hat das Bundeskartellamt Gesetzesverstöße festgestellt und nun die Bußgeldbescheide verschickt. Im Wesentlichen erhebt die Behörde fünf Vorwürfe gegen die Hersteller. Im Frühjahr 2004 und im Winter 2007 auf 2008 hat die Behörde auffällige Preisänderungen von bis zu einem Euro beim Kaffee festgestellt.
Nach Informationen der WELT hat ein weiterer Kaffeekonzern die Untersuchungen ausgelöst und sich dem Kartellamt als Kronzeuge angeboten. Damit wird diesem Unternehmen das Bußgeld komplett erlassen. Der Name ist bislang nicht bekannt. In Medienberichten wird jedoch über den US-Konzern Kraft Foods mit der Tochtergesellschaft Jacobs Suchard spekuliert. Zuletzt brachte die "Lebensmittelzeitung" mehrere Managementwechsel bei Kraft mit dem Kaffee-Kartellverfahren in einen Zusammenhang.
Von Juristen gibt es Kritik an der weitreichenden Auslegung der Kronzeugenregelung des Kartellamtes. "Diese Firmen kommen meist ungeschoren davon. Das ist nicht ganz unproblematisch. Erst profitieren sie von Absprachen, und dann müssen sie nur der Erste sein, der den Fall anzeigt", sagte Hans Jürgen Meyer-Lindemann, Kartellrechtsexperte der Kanzlei Shearman & Sterling, der WELT.
Im Detail verhängt das Kartellamt Geldbußen gegen die Kaffeeröster sowie sechs verantwortliche Mitarbeiter. Nach den Erkenntnissen der Behörde existierte seit Anfang 2000 bis zur Durchsuchung der Unternehmen im Juli 2008 ein Gesprächskreis der Firmen. Nach Informationen der WELT fanden diese Treffen stets an ausgewählten Plätzen in Norddeutschland statt. Dort haben sich dann Geschäftsführer und Vertriebsleiter - in der Regel in Begleitung ihrer Partnerinnen - darüber ausgetauscht, wie sie das Preisgefüge bei Filterkaffee, Ganze-Bohnen-Packungen, Espresso und Kaffeepads gemeinsam gestalten könnten.
Das Kartellamt wirft diesen Managern konkret vor, sie hätten Höhe, Umfang, Zeitpunkt der Bekanntgabe sowie Inkrafttreten der Preisänderungen miteinander abgesprochen. "Die Absprachen wirkten sich unmittelbar zu Lasten der Endverbraucher aus, da der Lebensmitteleinzelhandel die Preiserhöhungen in der Regel weitergegeben hat", schreibt das Kartellamt. Allein zwei Vereinbarungen vom Dezember 2004 sowie April 2005 hätten Röstkaffee um durchschnittlich mehr als einen Euro pro 500-Gramm-Packung verteuert.
Neben den nun abgeschlossenen Verfahren ermittelt das Kartellamt seit Januar 2009 gegen weitere Kaffeeröster. Hier geht es um Preisabsprachen in der Gastronomie sowie bei Großkunden. Auch Hersteller von Cappuccino sind Teil dieser Ermittlungen, die jedoch erst bis Mitte 2010 abgeschlossen werden.
Die Geldbußen sind noch nicht rechtskräftig. Die Kaffeekonzerne können Einspruch vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf einlegen - und das werden sie auch tun. Bei Melitta sprach die Geschäftsführung von "erheblichen verfassungsrechtlichen Zweifeln an der Bußgeldnorm und demzufolge an der Höhe des Bußgeldes". Die Familienfirma lege deshalb Rechtsmittel gegen den Bescheid ein. In den vergangenen Jahren hatte sich deren Kaffee-Chef Hermann Arnold häufig über zu niedrige Kaffeepreise beklagt und behauptet, dass "keiner die Dumpingpreise mehr lange aushalten könne." Bei Tchibo bestätigte ein Konzernsprecher lediglich, dass der Konzern das Schreiben des Kartellamtes erhalten habe. Nach Informationen der WELT will das Hamburger Unternehmen dagegen vorgehen. Auf Tchibo entfällt die höchste Buße, sie liegt im zweistelligen Millionen-Euro-Bereich.
Noch unentschlossen scheint man bei Dallmayr zu sein. "Wir halten die gegen das Unternehmen ausgesprochene Geldbuße für völlig überzogen. Wie sich jedermann überzeugen kann, ist Röstkaffee in Deutschland günstiger als überall sonst in Europa", lautete die Stellungnahme der Geschäftsleitung von Alois Dallmayr Kaffee. In den anstehenden Gerichtsverfahren müssen die verantwortlichen Manager persönlich gegen die Kartellamtsbeschlüsse vorgehen. Zum Teil sind sie nicht mehr im Amt.
Es durfte ein bisschen mehr sein: Drei Kaffeekonzerne haben über Jahre hinweg Preise abgesprochen. Jetzt müssen sie hohe Bußgelder zahlen.